Brandschutz:
Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz.
Schulung für Brandschutzhelfer als:
- Organisationshelfer für den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen als Erfüllungsgehilfe für den Brandschutzbeauftragten.
- Sicherungsposten bei Arbeitsbereiche mit erhöhter Brandgefahr.
- Sammelplatzhelfer am Sammelplatz bei der Gebäuderäumung.
- Etagenbeauftragter zur Räumung der Etage (Zuständigkeitsbereich) im Falle eines Brandes
- Evakuierungshelfer im Falle einer Objekträumung bei einer Bombendrohung
Schulungsinhalte:
Theorie:
- Die gesetzliche Grundlage und Verpflichtung
- Objektspezifische Brandschutzordnung und Brandschutzkonzept
- Entstehungsbrände und diie Verhütung von Bränden
- Feuerlöscher
- Der Brandfall
- Flucht- und Rettungswege
- Rauch- und Brandschutztüren
- Verhalten bei der Gebäuderäumung
Praxis:
- Eine praktische Brandbekämpfung mit dem Feuerlöscher an einer gasbetriebenen Brandsimulationsanlage.