Brandschutz:

Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz.

Schulung für Brandschutzhelfer als:

  • Organisationshelfer für den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen als Erfüllungsgehilfe für den Brandschutzbeauftragten.
  • Sicherungsposten bei Arbeitsbereiche mit erhöhter Brandgefahr.
  • Sammelplatzhelfer am Sammelplatz bei der Gebäuderäumung.
  • Etagenbeauftragter zur Räumung der Etage (Zuständigkeitsbereich) im Falle eines Brandes
  • Evakuierungshelfer im Falle einer Objekträumung bei einer Bombendrohung

                                                                                                                                                                    

 Schulungsinhalte:

Theorie:

  • Die gesetzliche Grundlage und Verpflichtung
  • Objektspezifische Brandschutzordnung und Brandschutzkonzept
  • Entstehungsbrände und diie Verhütung von Bränden
  • Feuerlöscher
  • Der Brandfall
  • Flucht- und Rettungswege
  • Rauch- und Brandschutztüren
  • Verhalten bei der Gebäuderäumung

Praxis:

  •  Eine praktische Brandbekämpfung mit dem Feuerlöscher an einer gasbetriebenen Brandsimulationsanlage.