Uwe Kuttig
Burgstrasse 89
85817 Eppstein
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Loyalität und SVO Als Arbeitnehmer in Festeinstellung, bewahre ich meine Loyalität meinem Arbeitgeber gegenüber und teile meinen Arbeitgeber einen angenommenen Auftrag als nebenberuflich kleingewerbebetreibender Sachverständiger mit. Eine Befangenheit wird hier ausgeschlossen, da der Auftrag völlig losgelöst vom Arbeitsverhältnis abgewickelt wird. Die nebenberufliche Tätigkeit ist seitens des Arbeitgebers schriftlich bestätigt und bewegt sich im Rahmen der Kleingewerberegel. Als Kleingewerbetreibender ist die Umsatzgröße und der selbständige Aufwand klein, so ist das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber auch für das Finanzamt und der Sozialversicherung nicht berührt. Auftragsannahmen als nebenberuflich selbständiger Sachverständiger, bestätige ich auch als selbstständiger Sachverständiger (SVUK). Aufträge, welche als nebenberuflich Selbstständiger gegenüber der Tätigkeit als Arbeitnehmer in Zweifel stehen könnten, lehne ich als nebenberuflich Selbstständiger ab und nehme als Arbeitnehmer für meinen Arbeitgeber an. Auftragsannahmen als Mitarbeiter meines Arbeitgebers, werden entsprechend über meine Person vom Unternehmen bestätigt und abgewickelt. Hier werden nur Aufträge als Sachverständiger abgewickelt, welche nicht in der Befangenheit stehen.
Die Einhaltung der Loyalität als Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber und die Einhaltung der SVO als Verbandssachverständiger ist somit gegeben.
Bei erkennen oder vermuten von Vertrags- und Rechtsverletzungen, bitte ich um entsprechende Informationen für eine rechtssicheren Handlung meinerseits. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Verletzungen werde ich sofort tätig.
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